Rückschnitt von Bäumen und Hecken
Als Gartenbesitzer müssen Sie darauf achten, dass Bäume und Sträucher nicht zu weit auf Trottoirs oder Strassen ragen. Für den Rückschnitt sind Sie verantwortlich!
Ob Sie die Heckenschere selber in die Hand nehmen, oder eine Gartenunterhaltsfirma damit beauftragen, ist Ihnen freigestellt. Auch Kletterpflanzen, welche an Pfosten für die Strassenbeleuchtung oder Beschilderung hochwachsen, sind zu entfernen.
Beim Baumschnitt über der Fahrbahn ist ein Freiraum von mindestens 4.5m einzuhalten. Eine Gartenbaufirma kann Ihnen bestimmt über die regionalen Richtlinien Auskunft geben. Bedenken Sie auch, dass Baumschnitt über der Fahrbahn oder über dem Trottoir nicht ganz ohne ist.
Überlassen Sie das lieber einem Profi. Den finden Sie in unserem Verzeichnis.